milo rental

Allgemeine Vermietbedingungen der milo rental UG (haftungsbeschränkt)

In Ergänzung zu den uneingeschränkt geltenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Vermietungsgeschäfte die folgenden Allgemeinen Vermietbedingungen.

§1 Mietverhältnis/Mietdauer
Das Mietverhältnis beginnt an dem Tag, an dem die gemietete Ware bei milo rental UG durch den Mieter abgeholt wird oder an ein von milo rental UG beauftragten Logistik-Dienstleister übergeben wird.
Das Mietverhältnis endet an dem Tag, an dem die gemietete Ware vollständig beim milo rental UG bzw. seinen Vertragspartnern wieder vollständig eingetroffen ist.

§2 Verzug/Rückgabe
Wenn die Mietware nicht vertragsgemäß vollständig zurückgegeben wird, berechnet milo rental UG je angefangenem Tag einen vollen Tagesmietsatz an den Mieter.
Verlängerungen der Mietdauer sind möglich müssen aber in jedem Fall mit milo rental UG abgesprochen und abgestimmt werden und bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch milo rental UG. Eine Geltendmachung eines weitergehender Schaden bleibt durch Geltung von § 546a BGB vorbehalten.

§3 Bonität des Mieters/Kaution/Mietsicherheit
milo rental UG verlangt von privat Personen in jedem Fall eine Mietsicherheit bei jeder Mietung.
milo rental UG prüft jeden anfragenden potentiellen Mieter vor Angebotserstellung bei einem Kreditversicher.
Sollte diese Auskunft oder eine eigene kaufmännische Erfahrung negativ ausfallen kann milo rental UG die Übergabe der Mietsache an den Mieter von der Hinterlegung einer Mietsicherheit abhängig machen.
Die Höhe dieser Mietsicherheit wird an dem Wiederbeschaffungswert der Mietsache bemessen und von milo rental UG im Angebot an den Mieter genau definiert.
milo rental UG akzeptiert die Zahlung der Mietsicherheit wie folgt: bar bei Abholung, per Überweisung im Voraus oder bei kurzfristigen Mieten per Bar-Nachnahme bei Übergabe durch den Logistiker an den Mieter. Die Mietsicherheit ist bar oder als Verrechnungsscheck zu hinterlegen.
Eine Zahlung der Mietsicherheit per Kreditkarte ist nur gegen Zahlung der 4% Disagio möglich - eine Rückzahlung der Mietsicherheit die per Kreditkarte hinterlegt wurde ist erst nach Überweisung des Kreditkarten Unternehmens an milo rental UG - üblicherweise die 2. KW des folge Monats - an den Mieter möglich.
Der Mieter definiert bei Auftrag wie er die Mietsicherheit bezahlen möchte und wie er diese zurückerhalten möchte.
milo rental UG zahlt die Mietsicherheit erst bei vollständiger überprüfter Rückgabe der Mietsache in vertragsgerechtem Zustand an den Mieter aus.

§4 Rücktritt der Mieters
Die Rücktrittskosten werden wie folgt definiert:
100% wenn der Mieter die Ware nicht wie vereinbart abholt
100% wenn der Mieter die Zustellung der Ware nicht ermöglicht und diese durch den Logistik-Dienstleister retourniert wird.
100% bei Rücktritt bei weniger als 2 Tagen vor Mietbegin
50% bei Rücktritt bei weniger als 11 Tagen vor Mietbegin
30% bei Rücktritt länger als 10 Tage vor Mietbeginn
Grundlage für die prozentuale Berechnung ist immer der Netto-Auftragswert.

§5 Haftung der Mieters
milo rental UG weist ausdrücklich darauf hin, dass der Mieter selbstständig eine Versicherung der Mietgeräte vornehmen muss. Ein Versicherungsabschluß über milo rental UG ist nicht möglich.
Der Mieter haftet gegenüber milo rental UG für ...
... Beschädigungen der Mietware mit den Reparaturkosten
... Verunreinigungen der Mietware wie z.B. Entfernung von Aufklebern oder Essensresten etc. mit dem Arbeitsaufwand
... Entfernung oder Beschädigung von Eigentum-Hinweisschilder mit 15 Euro zzgl. MwSt.
... Verlust, Abhandenkommen, Beschlagnahme, Pfändung, Diebstahl und Unterschlagung der Mietware mit dem Wiederbeschaffungswert
... Verlust, Abhandenkommen, Beschlagnahme, Pfändung, Diebstahl und Unterschlagung von Mietware-Zubehör wie z.B. Mäuse etc. mit dem Wiederbeschaffungswert
... Verlust, Abhandenkommen, Beschlagnahme, Pfändung, Diebstahl und Unterschlagung der Mietware auf dem Transportweg mit dem Wiederbeschaffungswert, denn milo rental UG übernimmt nur auf ausdrücklichen Wunsch des Mieters den Versand der Geräte. Sie haften in der Zeit zwischen Lieferung und Abholung der Mietware gegenüber milo rental UG, ebenfalls mit dem Neuwert der Geräte.
... Schäden an der Mietware die aus der Verwendung von selbst geschriebener Software, nicht kommerzieller Software, nicht registrierter Software, Schriften, Shareware oder Freeware unmittelbar oder mittelbar herrühren. Dem Mieter ist ist die Benutzung solcher Programme mit der Mietware untersagt.
... den Zeitraum der Wiederbeschaffung bzw. der Schadensregelung aus den vorigen Punkten des §5. milo rental UG ist in diesem Fall berechtigt, für Umsatzausfälle und entstehende Kosten dem Mieter eine Schadens-Rechnung zu stellen.

§6 Untervermietung
Der Mieter darf einem Dritten weder das Gerät weitervermieten, noch Rechte aus diesem Vertrag abtreten oder Rechte irgendwelcher Art an dem Gerät einräumen. Sollte ein Dritter durch Beschlagnahme, Pfändung oder dergleichen Rechte an dem Gerät geltend machen, so ist der Mieter verpflichtet, diesem Dritten schriftlich die Tatsache des Eigentums der milo rental UG schriftlich mitzuteilen und der milo rental UG unverzüglich schriftlich Anzeige zu erstatten.

§7 Preise
Die Angebote und Preise von milo rental UG sind stets freibleibend. Eine Reservierung von Mietware kann nicht vorgenommen werden, erst bei Bestellung teilt milo rental UG dem Mieter mit ob die Ware verfügbar ist.
Alle Preise sind netto zzgl. Ust. verstehen sich als reine Mietkosten für die Bereitstellung ohne Lieferung, ohne Aufstellung, Montage, Installation oder Einbau ausschließlich Verpackung und Versand.
Für weitere Dienst- und Werkleistungen sowie Transport-Leistungen erstellt milo rental UG ein individuelles Angebot.
Es gelten ausschließlich die jeweiligen Angebotspreise von milo rental UG.

§8 Zahlungsbedingungen
Die Zahlungsbedingungen werden im Angebot von milo rental UG an den Mieter definiert.
Sollte dies nicht erfolgen gelten folgende Definitionen:
Die Mietkosten sind im voraus per Überweisung oder bar zu entrichten. Eine Zahlung der Mietkosten per Kreditkarte ist nur gegen Zahlung der 4% Disagio möglich.
Ist die Mietdauer länger als einen Monat so sind die Mietkosten jeweils im Voraus für den nächsten Monat zu entrichten. Für Messen gilt: 14 Tage vor Messebeginn

§9 Versand von Mietware
Wird milo rental UG beauftragt die Mietware zu einem Geschäftssitz des Mieters zu versenden und/oder abzuholen ist dies bei Auftragserteilung zu definieren.
Der Erfüllungsort ist der Geschäftssitz von milo rental UG. Eine Versendung findet immer auf ausdrücklichen Wunsch des Mieters statt - hier gilt IV. 4 der AGB entsprechend. Alle in diesem Zusammenhang anfallenden Kosten sind vom Mieter zu tragen.
Ab einen Wiederbeschaffungswert von Euro 2.500,00 wird von milo rental UG eine zusätzliche Transportversicherung abgeschlossen deren Kosten ebenfalls der Mieter zu tragen hat.
Die bei Auftragserteilung durch den Mieter für den Rücktransport definierten Abholzeiten sind durch den Mieter einzuhalten. Hält der Mieter die Mietware nicht rechtzeitig zur Abholung bereit oder wird der Mieter von dem Logistik-Dienstleister nicht angetroffen muss der Mieter die dadurch entstehenden Kosten tragen. Es gelten die in §2 angegeben Punkte für die so verspätete Rückgabe.

§10 Pflichten der Mieters:
der Mieter hat sich an folgende Punkte bei der Nutzung der Miet-Geräte der milo rental UG zu halten:

A. Transportschäden:
milo rental UG verpackt die Geräte ordnungsgemäß jeder Versendung. Der Mieter ist verpflichtet die Verpackung bei Empfang auf Transportschäden zu überprüfen. Sind Mängel an der Verpackung zu sehen darf der Mieter die Ware nur unter Vorbehalt vom Spediteur entgegen nehmen und muss diese Schäden mit Bild und Unterschrift vom Erfüllungsgehilfen des Logistik-Dienstleisters dokumentieren. Wenn der Mieter die Ware trotz offensichtlicher Mängel ohne Vorbehalt annimmt, haftet der Mieter vollständig für alle möglichen Fehler!

B. Prüfung der Mietgeräte
Der Mieter ist verpflichtet die gelieferten Mietgeräte innerhalb von 2 Stunden nach Empfang auf Vollständigkeit und Betriebsfähigkeit zu überprüfen! Mängel sind sofort schriftlich per E-Mail an milo@milo-rental.com oder per Fax an: 040/521059-69 zu melden. Spätere Reklamationen (Mietminderung) sind ausgeschlossen.

C. Nutzung:
Der Mieter muss die Mietware vor dem Einschalten auf Zimmertemperatur aufwärmen lassen und vor dem Verpacken wieder auf Zimmertemperatur abkühlen lassen.

D. Drucker:
milo rental UG liefert Drucker immer ohne Papier aus. Papier, das sich bei der Rücklieferung im Drucker befindet wird ohne es dem Mieter mitzuteilen vernichtet.

E. Passwort:
Alle milo rental UG MietPCs haben ein BIOS Passwort! Dieses können Sie bei milo rental UG im Einzelfall erfragen! Es darf aber in keinem Fall verändert werden.
Auf keinem der milo rental UG Mietgeräten ist im Betriebssystem ein Passwort hinterlegt.

F. Lieferungen im Case oder Originalkarton:
Das Case oder der Originalkarton gehört zum Lieferumfang und ist vollständig inkl. des Innenlebens an milo rental OG zurückzugeben bzw. bereitzustellen. Schäden, die bei Rückgabe der Geräte durch unsachgemäße Verpackung entstehen, trägt der Mieter in voller Höhe!

G. Sicherung der Mieter Daten nach Rückgabe:
Alle Daten, die sich bei Rückgabe auf den Mietgeräten befinden, werden ohne Rückfrage unwiederbringlich gelöscht. Bitte prüfen Sie alle Computer vor der Rückgabe auf eventuell wichtige Daten und sichern Sie diese entsprechend auf externe Datenträger weg.

milo rental UG übernimmt keine Haftung für Daten die auf den Rechner genutzt wurden.
Der Mieter muss seine wichtigen/sensiblen Daten aktiv selber löschen.

H. TFT-Bildschirme:
Auf keine Fall darf das Display mit Fingern oder Gegenständen berührt werden.

I. Aufkleber:
Es dürfen KEINE Aufkleber auf den Mietgeräten angebracht werden bzw. auf die Rückseite geklebt werden! Durch den Mieter angebrachte Aufkleber oder ähnliches müssen rückstandslos entfernt werden. Alle Reinigungsmaßnahmen werden mit 25 Euro pro Aufkleber in Rechnung gestellt!

J. unsachgemäßer Gebrauch und Diebstahl der Geräte:
Sie sind über die gesamte Mietdauer für die Geräte verantwortlich und haften gegenüber milo rental UG mit dem Neuwert der Geräte. Übernimmt milo renta UG auf ausdrücklichen Wunsch des Mieters den Versand der Geräte, haftet der Mieter in der Zeit zwischen Lieferung und Abholung der Geräte gegenüber milo rental UG ebenfalls mit dem Neuwert der Geräte.

§11. Haftung der milo rental UG
Entsprechend der Ziffer V. 8. und 9. der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die vollumfänglich Gegenstand des Mietvertrages werden, übernimmt milo rental UG keine Haftung für Fehler und Schäden und Nutzungsstörungen oder -ausfällen, die aus der Verwendung inkompatibler Geräte oder der Verwendung nicht kommerzieller Software, selbst entworfener Software oder nicht registrierter Software, Schriften, Shareware unmittelbar oder mittelbar verursacht werden.

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der milo rental UG (haftungsbeschränkt)

§1 Präamble
Abweichungen von den AGB der milo rental UG oder der ergänzenden gesetzlichen Regelung bedürfen besonderer schriftlicher Vereinbarung. Der Empfang von Angeboten und Annahmeerklärungen mit von diesen abweichenden Bedingungen stellen keine Anerkennung dieser abweichenden Bedingungen dar, auch wenn milo rental UG ihnen nicht nochmals widerspricht. Vorab werden hiermit allen Gegenbestätigungen des Vertragspartners unter Hinweis auf dessen Geschäftsbedingungen widersprochen.

§2 Definitionen
A. Unternehmer im Sinne dieser AGB sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, die in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln.
B. Verbraucher im Sinne dieser AGB sind natürliche Personen, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, ohne dass diesen eine gewerbliche oder selbstständige berufliche Tätigkeit zugerechnet werden kann.
C. Kunde im Sinne dieser AGB sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer.
D. Diese AGB gelten für alle aktuellen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen der Firma milo rental UG unter Ausschluss von diesen AGBs abweichender Geschäftsbedingungen des Vertragspartners.
E. Der Vertragspartner erkennt diese AGB durch Auftragserteilung oder Annahme unserer Lieferungen und Leistungen an. Es gelten die getzlichen Regelungen, sollten die AGB von milo rental UG keine Regelungen enthalten.

§3 Zahlungsbedingungen/Preise

A. Die Angebote und Preise von milo rental UG sind stets freibleibend.
Alle Preise sind netto zzgl. Ust. und verstehen sich als reine Kosten für die Bereitstellung ohne Lieferung, ohne Aufstellung, Montage, Installation oder Einbau ausschließlich Verpackung und Versand.

B. Rechnungen sind ohne Abzug innerhalb von sieben Tagen ab Rechnungsdatum zu bezahlen es sei denn es ist in der Auftragsbestätigung etwas anderes vereinbart.

C. Das Recht zur Preiserhöhung behält sich milo rental UG bei Aufträgen mit einer über vier Monate hinausgehenden Liefer– und/oder Leistungszeit vor, wenn die Einkaufspreise bei dem jeweiligen Hersteller und/oder Anbieter erhöht werden. Der Kunde ist zur Kündigung berechtigt sollte diese Preiserhöhung 5% des beauftragten Preises Übersteigen. Das Kündigungsrecht muss innerhalb von sieben Tagen, gerechnet ab der schriftlichen Mitteilung über die Preiserhöhung, ausgeübt werden und schriftlich an milo rental UG übergeben werden.

D. milo rental UG behält sich das Recht vor, Vertragsbeziehungen mit im Verzug befindlichen Käufern zu beenden. Neu abgeschlossene Lieferverträge können bei vorliegendem Zahlungsverzug gekündigt werden, wenn auf eine Mahnung mit Fristsetzung keine Zahlung erfolgt. Hält milo rental UG an dem Vertrag fest, kann die Lieferung von einer Vorauszahlung, Sicherheitsleistung oder Bankbürgschaft einer deutschen Großbank abhängig gemacht werden.

E. Für weitere Dienst- und Werkleistungen sowie Transport-Leistungen erstellt milo rental UG ein individuelles Angebot.

§4 Vertragsschluss

Erst wenn milo rental UG die Annahme durch ausdrückliche Erklärung oder durch Ausführung der Lieferung oder Leistung innerhalb von zwei Wochen nach Zugang des Angebotes bestätigt gelten schriftlich, mündlich oder fernmündlich erteilte Aufträge als angenommen.

§5 Lieferfristen/Teillieferung

A. Liefertermine und -fristen gelten nur annähernd, es sei denn, dass schriftlich ausdrücklich etwas anderes verbindlich vereinbart wurde. Teillieferungen sind für milo rental UG in Zumutbarem Umfang zulässig. Wird der vereinbarte Liefertermin überschritten, so hat der Vertragspartner, wenn er Unternehmer ist, milo rental UG schriftlich eine angemessene Nachfrist zu setzen. Wird diese Nachfrist von milo rental UG schuldhaft nicht eingehalten, so ist der Vertragspartner zum Rücktritt vom Vertrag, nicht dagegen zur Geltendmachung irgendwelcher Schadenersatzansprüche statt der Leistung oder Verzug berechtigt, es sei denn, auf Seiten von milo rental UG läge vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten vor. Eine Haftung von milo rental UG wegen der Verletzung von Gesundheit, Körper und Leben bleibt unberührt.

B. Wenn milo rental UG aus Gründen höherer Gewalt, insbesondere bei Maßnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen, vor allem Streik und Aussperrung, sowie beim Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb des Einflussbereiches von milo rental UG liegen, die rechtzeitige Lieferung nicht in zumutbarem Maße möglich ist verlängert sich die Lieferfrist sich angemessen. Dieses gilt auch wenn diese Umstände nicht bei milo rental UG, sondern auch bei sonstigen Subunternehmern eintreten. Diese Umstände sind auch dann nicht von milo rental UG zu vertreten, wenn sie während eines bereits vorliegenden Verzuges eintreten. milo rental UG teilt dem Vertragspartner schnellst möglichst Beginn und Ende derartiger Hindernisse mit. Jeder Vertragspartner ist berechtigt, mit einwöchiger Frist, schriftlich den Rücktritt vom Vertrag zu erklären wenn die Störung länger als einen Monat dauert. Von milo rental UG empfangene Gegenleistungen des Vertragspartners werden bei Rücktritt vom Vertrag unverzüglich erstattet. Weitergehende Ansprüche des Vertragspartners sind ausgeschlossen.

C. Sämtliche Lieferverpflichtungen von milo rental UG stehen unter dem Vorbehalt rechtzeitiger und ordnungsgemäßer Selbstbelieferung.

D. Versendungen von Ware sind ausdrücklich vom Kunden anzufragen und die Versendung erfolgt in jedem Falle auf Gefahr des Kunden. Mit ordnungsgemäßer Versendung oder Aufgabe an ein Logistikunternehmen geht spätestens die Leistungs- und Preisgefahr auf den Kunden über. Der Gefahrübergang auf den Kunden findet auch dann bei Absendung oder Übergabe der Ware an ein Logistikunternehmen statt, wenn es sich um eine Teilleistung handelt oder zusätzlich Aufstellung, Installation oder Montage Vertragsgegenstand des mit milo rental UG abgeschlossenen Vertrages sind. Versicherungen zu versendender Sachen müssen vom Kunden selbstständig abgeschlossen werden.
milo rental UG ist nur zur ordnungsgemäßen Aufgabe der bestellten Ware an ein Logistikunternehmen verpflichtet, das im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften haftet. Weitergehende Verpflichtungen von milo rental UG bestehen bei einem Versendungsgeschäft gemäß § 447 bzw. § 651 BGB in Verbindung mit § 447 BGB nicht. Ist der Kunde Verbraucher gemäß § 13 BGB und das konkrete Rechtsgeschäft zu einem Zweck abgeschlossen, der weder der gewerblichen noch selbständigen beruflichen Tätigkeit des Kunden zugeordnet werden kann, so findet die vorstehende Regelung in §4 Abs. 4. keine Anwendung.

E. Ist der Kunde Unternehmer, ist die gelieferte Ware einer Eingangskontrolle zu unterziehen und dabei entdeckte offensichtliche Mängel, Minderlieferungen oder die Lieferung einer anderen als die bestellte Sache sind unverzüglich, spätestens jedoch am achten Tag nach Empfang der Lieferung schriftlich gegenüber milo rental UG anzuzeigen. Zeigt der Kunde die Beschädigung der Ware nicht innerhalb der achttägigen Frist an, so sind Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen. Die Bestimmungen der Vorschriften §§ 377, 378 HGB bleiben unberührt. Stellt der Kunde eine Beschädigung der Ware fest, so ist bei einem Versendungskauf das Transportunternehmen zu informieren und der Tatbestand schriftlich zu protokollieren. Entsprechend hat der Kunde zu handeln, wenn die Transportverpackung unbeschädigt ist und die Warenbeschädigung erst nach dem Auspacken festgestellt wird. Die Versandverpackung ist in jedem Falle aufzuheben. milo rental UG ist in jedem Falle zusätzlich unter Übersendung des Schadensprotokolls zu informieren.

§6 Gewährleistung

A. Mängelanzeigen müssen schriftlich erfolgen.

B. Es gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen für Mängelansprüche soweit nachfolgend nicht etwas anderes bestimmt ist. Für Unternehmer im Sinne des § 14 BGB gelten zusätzlich die Rügepflichten gemäß der §§ 377, 378 HGB unter Maßgabe der Regelungen in §5 Abs. 5. dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

C. milo rental UG führt die Nacherfüllung bei begründeten Mängelrügen innerhalb der Verjährungsfrist für Mängelansprüche durch. milo rental UG ist zur Ersatzlieferung oder Nachbesserung nach eigener Wahl berechtigt, wenn der Vertragspartner Unternehmer im Sinne des § 14 BGB ist. Ist der Kunde Verbraucher, so hat er zunächst die Wahl, ob die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgen soll. milo rental UG ist berechtigt, die Art der Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Verbraucher bleibt. (§§ 275 Abs. II und III und 439 Abs. III und 635 Abs. III BGB).

D. Schlägt die Nacherfüllung zweimal fehl, kann der Kunde Grundsätzlich nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu.

E. Dem Kunden steht daneben kein Schadenersatzanspruch wegen des Mangels zu, wenn der Kunde wegen eines Rechts- oder Sachmangels nach Gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag wählt. Wählt der Kunde nach gescheiterter Nacherfüllung Schadenersatz, verbleibt die Ware beim Kunden, wenn diesem dies zumutbar ist. Der Schadenersatz beschränkt sich auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Sache. Diese Regelung gilt nicht, wenn milo rental UG Vorsatz oder grobes Verschulden oder arglistiges Verschweigen eines Mangels zur Last fallen oder eine Garantie übernommen worden ist. Der Ausschluss des Schadenersatzanspruches gilt nicht für Schäden an Körper und Gesundheit oder bei Verlust des Lebens.

F. Die Schadenersatzhaftung von milo rental UG bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und bei der Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen sowie aus unerlaubter Handlung sind auf den typischerweise entstehenden und vorhersehbaren Schaden begrenzt, wenn milo rental UG lediglich leichte Fahrlässigkeit zur Last fällt. Dasselbe gilt, wenn gesetzliche Vertreter, Organe, Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen von milo rental UG handeln und einen Schaden verursachen. Die Schadenersatzhaftung von milo rental UG, einschließlich der Haftung für seine gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen bei der Verletzung von Neben-pflichten wird ausgeschlossen, soweit milo rental UG den Schaden durch leichte Fahrlässigkeit verursacht hat. Die vorstehenden Haftungsbegrenzungen gelten nicht bei Schäden an Körper oder Gesundheit und Verlust des Lebens.

G. Der Kunde trägt die Prüf- und Testkosten einschließlich eventuell angefallener Fahrtkosten und Logistikkosten wenn der Kunde einen Mangel an einem Produkt anzeigt und es stellt sich bei der Überprüfung durch milo rental UG bzw. den Geräteherstellern heraus, dass kein Mangelhaftungsfall vorliegt (z.B. Bedienfehler oder Nutzung von Nichtoriginalsoftware).

H. milo rental UG übernimmt keine Haftung für Fehler und Schäden und Nutzungsstörungen oder -ausfällen, die aus der Verwendung inkompatibler Geräte oder der Verwendung nicht kommerzieller Software, selbst entworfener Software oder nicht registrierter Software, Schriften, Shareware unmittelbar oder mittelbar verursacht werden. Es gelten die Rechte der jeweiligen Leistungsrechteinhaber. Der Kunde bestätigt durch Auftragserteilung an milo rental UG, dass er die Nutzungsrechte für die eingesetzten Hardwaregeräte und Software besitzt.

I. Der Auftraggeber hat vor Aufnahme von Service-, Support-oder Reparaturarbeiten selbständig für seine Datensicherung zu sorgen. Die Datensicherung hat der Kunde auch vor Durchführung von Gewährleistungsarbeiten durch milo rental UG selbständig durchzuführen. milo rental UG übernimmt keine Haftung für Datenverluste. Nach dem Stand der Technik sind Imkompatibilitäten von Softwareprogrammen untereinander und mit Hardware nicht in allen Anwendungsgebieten auszuschließen.

J. 1.) Ist der Vertragspartner Unternehmer, beträgt die Verjährungsfrist für alle Mängelhaftungsansprüche gegen milo rental UG ein Jahr ab Ablieferung der Sache bzw. dem in § 447 BGB genannten Zeitpunkt bei einem Versendungsgeschäft. Die vorgenannte Verjährungsfrist gilt nicht soweit milo rental UG grobes Verschulden oder Vorsatz vorwerflich ist, ein bekannter Mangel arglistig verschwiegen oder Körper, Gesundheit verletzt oder der Vertragspartner das Leben verloren hat.

2.) Ist der Vertragspartner von milo rental UG Verbraucher im Sinne des § 13 BGB, so verbleibt es bei den gesetzlichen Verjährungsregelungen der §§ 438,634 a BGB.

3.) Unberührt bleiben in jedem Falle eventuelle von dem Produkthersteller gewährte Garantien und Verlängerungen der Verjährungsfrist für Mängelansprüche.

§7 Haftung von milo rental UG

A. Ansprüche aus Produkthaftung gegen milo rental UG beschränken sich auf die Benennung des Herstellers oder Vorlieferanten und die Abtretung etwaiger Ansprüche gegen Hersteller, Lieferanten und Importeure. Die Haftungseinschränkungen gelten nicht für Schäden an Körper, Gesundheit und Leben.

B. Die Ziffern §5, §6 und §7 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Gewährleistung für die Lieferungen und Leistungen abschließend.

§8 Eigentumsvorbehalt

A. Von milo rental UG gelieferte Waren bleiben im Eigentum von milo rental UG, solange Forderungen gegen den Kunden aus der Geschäftsbeziehung, gleich welcher Art und welchen Rechtsgrundes, bestehen. Dies gilt auch für die Einstellung von Einzelansprüchen in eine laufende Rechnung. Der Vertragspartner trägt trotz des Eigentumsvorbehalts die Gefahr des Untergangs und der Verschlechterung der Ware.

B. Eine Verwendung oder Verarbeitung der gelieferten Ware durch den Vertragspartner oder auf Veranlassung des Vertragspartners erfolgt nach Maßgabe des § 950 BGB für milo rental UG, ohne diese zu verpflichten. Bei Verarbeitung mit dem Vertragspartner gehörenden Gegenständen steht milo rental UG das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu dem Wert der verarbeitenden Gegenstände zur Zeit der Verarbeitung zu.

C. Der Vertragspartner tritt milo rental UG bereits hiermit alle Forderungen aus der Veräußerung von Vorbehaltsware einschließlich aller im Eigentum von milo rental UG stehenden Gegenstände mit allen Neben – und Sicherungsrechten einschließlich Wechsel und Schecks, sowie Saldoforderungen im Rahmen des Kontokorrents als Sicherheit für sämtliche Ansprüche von milo rental UG ab. milo rental UG nimmt die Abtretung hiermit an.

D. Die Weiterveräußerung ist nur im Rahmen des ordnungsgemäßen Geschäftsverkehrs gestattet. Bei Veräußerung von Waren, an denen milo rental UG das Miteigentum erworben hat, beschränkt sich die Abtretung auf den Forderungsanteil, der dem Miteigentumsanteil von milo rental UG entspricht. Wird die Vorbehaltsware zusammen mit anderen Gegenständen , die milo rental UG nicht gehören, zu einem Gesamtpreis veräußert, so beschränkt sich die Abtretung auf den anteiligen Betrag der von milo rental UG erstellten Rechnung einschließlich Umsatzsteuer für die mit veräußerte Vorbehaltsware.

E. Übersteigt der Wert der Sicherheit von milo rental UG die zu sichernde Forderung um mehr als 20 %, so wird milo rental UG auf Verlangen des Vertragspartners insoweit die Sicherheit freigeben.

F. Dem Vertragspartner ist die Weiterveräußerung der Vorbehaltsware für den Fall untersagt, wenn und soweit ein wirksames Abtretungsverbot zwischen dem Vertragspartner und seinen Kunden besteht. Solange der Eigentumsvorbehalt von milo rental UG besteht, ist der Vertragspartner nicht berechtigt, die Ware sicherungshalber an einen Dritten zu übereignen und zu verpfänden. Wird die Ware oder der gesondert aufbewahrte Erlös oder die Forderung aus dem Weiterverkauf gepfändet oder in anderer Weise gefährdet, so ist milo rental UG sofort schriftliche Mitteilung zu machen, und zwar unter Beifügung des Pfändungsprotokolls bzw. des Pfändungsbeschlusses.

G. Mit einer Zahlungseinstellung infolge der Beantragung oder Eröffnung des Insolvenzverfahrens, eines außergerichtlichen Vergleichsverfahrens, einem Scheck- oder Wechselprotest oder einer erfolgten Pfändung erlischt das Recht zum Weiterverkauf oder der Verarbeitung der Waren und zum Einzug der Außenstände. Danach einhergehende abgetretene Außenstände sind sofort auf einem Sonderkonto anzusammeln. Dieselben Rechte stehen milo rental UG gegenüber dem Vertragspartner zu, wenn dieser seine Zahlungsverpflichtung nicht ordnungsgemäß erfüllt.

H. Eine etwaige Warenrücknahme erfolgt immer nur sicherungshalber. Hierin liegt, auch wenn nachträglich Teilzahlungen gestattet werden, kein Rücktritt vom Vertrag. Fremde Eigentumsvorbehalte werden von milo rental UG nicht akzeptiert; ihnen wird hiermit ausdrücklich widersprochen.

§9 Zahlungsverzug

1. milo rental UG setzt in seinen Rechnungen regelmäßig eine Zahlungsfrist gemäß § 286 BGB. Mit Ablauf der von milo rental UG gesetzten Zahlungsfrist fällt der Kunde automatisch in Verzug, ohne dass es einer Mahnung bedarf. Mit Verzugseintritt gemäß §§ 286 Abs. I,II, 286 Abs. III BGB kann milo rental UG Verzugszinsen gemäß § 288 BGB von dem Kunden beanspruchen. In jedem Falle kommt der Kunde spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Forderungsaufstellung in Verzug, mit der Folge, dass die Forderung gemäß §§ 288, 247 BGB zu verzinsen ist. Auf den automatisch 30 Tage nach Rechnungserhalt eintretenden Verzug gegenüber Verbrauchern gemäß § 288 Abs. III BGB weist milo rental UG in Rechnungen jeweils besonders hin.

2. Spricht milo rental UG eine zweite oder dritte schriftliche Mahnung aus, so wird jeweils eine Mahnkostenpauschale in Höhe von Euro 10.00 pro Mahnung berechnet.

3. milo rental UG behalten sich das Recht vor, im Falle der Inanspruchnahme von Kredit höhere als die gemäß §§ 286 ff. BGB anfallenden regelmäßigen Verzugszinsen geltend zu machen.

§10 Datenschutz

Der Vertragspartner ist damit einverstanden, dass ihn Betreffende Daten, soweit sie für die ordnungsgemäße Abwicklung der Aufträge erforderlich sind, von milo rental UG gespeichert werden.

§11 Salvatorische Klausel

Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und der zu Regelnden Vertragsgrundlage unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.

§12 Schriftform/Mündliche Nebenabreden

Der geschlossene Vertrag stellt die abschließende Fixierung der zwischen den Vertragspartnern Getroffenen Vereinbarungen dar. Auf die Ergänzung, Abänderungen oder den Ausschluss dieser Bedingungen, insbesondere dieser Klausel und der vertraglichen Vereinbarungen, werden sich die Vertragsparteien nur berufen, soweit dies schriftlich bestätigt ist. Das Schriftformerfordernis gilt auch für die Befreiung von der Schriftform.

§13 Anwendbares Recht/Gerichtsstand

A. Es gilt die ausschließliche Anwendung des Rechts der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts als vereinbart.

B. Gerichtsstand ist der Firmensitz von milo rental UG soweit der Vertragspartner Kaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder des Privatrechts ist. milo rental UG ist auch berechtigt, einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder des Privatrechts an dessen Geschäftssitz bzw. Wohnsitz zu verklagen.