Allgemeine Vermietbedingungen der milo rental UG (haftungsbeschränkt) In Ergänzung zu den uneingeschränkt geltenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Vermietungsgeschäfte die folgenden Allgemeinen Vermietbedingungen. §1 Mietverhältnis/Mietdauer §2 Verzug/Rückgabe §3 Bonität des Mieters/Kaution/Mietsicherheit §4 Rücktritt der Mieters §5 Haftung der Mieters §6 Untervermietung §7 Preise §8 Zahlungsbedingungen §9 Versand von Mietware §10 Pflichten der Mieters: A. Transportschäden: B. Prüfung der Mietgeräte C. Nutzung: D. Drucker: E. Passwort: F. Lieferungen im Case oder Originalkarton: G. Sicherung der Mieter Daten nach Rückgabe: milo rental UG übernimmt keine Haftung für Daten die auf den Rechner genutzt wurden. H. TFT-Bildschirme: I. Aufkleber: J. unsachgemäßer Gebrauch und Diebstahl der Geräte: §11. Haftung der milo rental UG
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der milo rental UG (haftungsbeschränkt) §1 Präamble §2 Definitionen §3 Zahlungsbedingungen/Preise A. Die Angebote und Preise von milo rental UG sind stets freibleibend. B. Rechnungen sind ohne Abzug innerhalb von sieben Tagen ab Rechnungsdatum zu bezahlen es sei denn es ist in der Auftragsbestätigung etwas anderes vereinbart. C. Das Recht zur Preiserhöhung behält sich milo rental UG bei Aufträgen mit einer über vier Monate hinausgehenden Liefer– und/oder Leistungszeit vor, wenn die Einkaufspreise bei dem jeweiligen Hersteller und/oder Anbieter erhöht werden. Der Kunde ist zur Kündigung berechtigt sollte diese Preiserhöhung 5% des beauftragten Preises Übersteigen. Das Kündigungsrecht muss innerhalb von sieben Tagen, gerechnet ab der schriftlichen Mitteilung über die Preiserhöhung, ausgeübt werden und schriftlich an milo rental UG übergeben werden. D. milo rental UG behält sich das Recht vor, Vertragsbeziehungen mit im Verzug befindlichen Käufern zu beenden. Neu abgeschlossene Lieferverträge können bei vorliegendem Zahlungsverzug gekündigt werden, wenn auf eine Mahnung mit Fristsetzung keine Zahlung erfolgt. Hält milo rental UG an dem Vertrag fest, kann die Lieferung von einer Vorauszahlung, Sicherheitsleistung oder Bankbürgschaft einer deutschen Großbank abhängig gemacht werden. E. Für weitere Dienst- und Werkleistungen sowie Transport-Leistungen erstellt milo rental UG ein individuelles Angebot. §4 Vertragsschluss Erst wenn milo rental UG die Annahme durch ausdrückliche Erklärung oder durch Ausführung der Lieferung oder Leistung innerhalb von zwei Wochen nach Zugang des Angebotes bestätigt gelten schriftlich, mündlich oder fernmündlich erteilte Aufträge als angenommen. §5 Lieferfristen/Teillieferung A. Liefertermine und -fristen gelten nur annähernd, es sei denn, dass schriftlich ausdrücklich etwas anderes verbindlich vereinbart wurde. Teillieferungen sind für milo rental UG in Zumutbarem Umfang zulässig. Wird der vereinbarte Liefertermin überschritten, so hat der Vertragspartner, wenn er Unternehmer ist, milo rental UG schriftlich eine angemessene Nachfrist zu setzen. Wird diese Nachfrist von milo rental UG schuldhaft nicht eingehalten, so ist der Vertragspartner zum Rücktritt vom Vertrag, nicht dagegen zur Geltendmachung irgendwelcher Schadenersatzansprüche statt der Leistung oder Verzug berechtigt, es sei denn, auf Seiten von milo rental UG läge vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten vor. Eine Haftung von milo rental UG wegen der Verletzung von Gesundheit, Körper und Leben bleibt unberührt. B. Wenn milo rental UG aus Gründen höherer Gewalt, insbesondere bei Maßnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen, vor allem Streik und Aussperrung, sowie beim Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb des Einflussbereiches von milo rental UG liegen, die rechtzeitige Lieferung nicht in zumutbarem Maße möglich ist verlängert sich die Lieferfrist sich angemessen. Dieses gilt auch wenn diese Umstände nicht bei milo rental UG, sondern auch bei sonstigen Subunternehmern eintreten. Diese Umstände sind auch dann nicht von milo rental UG zu vertreten, wenn sie während eines bereits vorliegenden Verzuges eintreten. milo rental UG teilt dem Vertragspartner schnellst möglichst Beginn und Ende derartiger Hindernisse mit. Jeder Vertragspartner ist berechtigt, mit einwöchiger Frist, schriftlich den Rücktritt vom Vertrag zu erklären wenn die Störung länger als einen Monat dauert. Von milo rental UG empfangene Gegenleistungen des Vertragspartners werden bei Rücktritt vom Vertrag unverzüglich erstattet. Weitergehende Ansprüche des Vertragspartners sind ausgeschlossen. C. Sämtliche Lieferverpflichtungen von milo rental UG stehen unter dem Vorbehalt rechtzeitiger und ordnungsgemäßer Selbstbelieferung. D. Versendungen von Ware sind ausdrücklich vom Kunden anzufragen und die Versendung erfolgt in jedem Falle auf Gefahr des Kunden. Mit ordnungsgemäßer Versendung oder Aufgabe an ein Logistikunternehmen geht spätestens die Leistungs- und Preisgefahr auf den Kunden über. Der Gefahrübergang auf den Kunden findet auch dann bei Absendung oder Übergabe der Ware an ein Logistikunternehmen statt, wenn es sich um eine Teilleistung handelt oder zusätzlich Aufstellung, Installation oder Montage Vertragsgegenstand des mit milo rental UG abgeschlossenen Vertrages sind. Versicherungen zu versendender Sachen müssen vom Kunden selbstständig abgeschlossen werden. E. Ist der Kunde Unternehmer, ist die gelieferte Ware einer Eingangskontrolle zu unterziehen und dabei entdeckte offensichtliche Mängel, Minderlieferungen oder die Lieferung einer anderen als die bestellte Sache sind unverzüglich, spätestens jedoch am achten Tag nach Empfang der Lieferung schriftlich gegenüber milo rental UG anzuzeigen. Zeigt der Kunde die Beschädigung der Ware nicht innerhalb der achttägigen Frist an, so sind Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen. Die Bestimmungen der Vorschriften §§ 377, 378 HGB bleiben unberührt. Stellt der Kunde eine Beschädigung der Ware fest, so ist bei einem Versendungskauf das Transportunternehmen zu informieren und der Tatbestand schriftlich zu protokollieren. Entsprechend hat der Kunde zu handeln, wenn die Transportverpackung unbeschädigt ist und die Warenbeschädigung erst nach dem Auspacken festgestellt wird. Die Versandverpackung ist in jedem Falle aufzuheben. milo rental UG ist in jedem Falle zusätzlich unter Übersendung des Schadensprotokolls zu informieren. §6 Gewährleistung A. Mängelanzeigen müssen schriftlich erfolgen. B. Es gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen für Mängelansprüche soweit nachfolgend nicht etwas anderes bestimmt ist. Für Unternehmer im Sinne des § 14 BGB gelten zusätzlich die Rügepflichten gemäß der §§ 377, 378 HGB unter Maßgabe der Regelungen in §5 Abs. 5. dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. C. milo rental UG führt die Nacherfüllung bei begründeten Mängelrügen innerhalb der Verjährungsfrist für Mängelansprüche durch. milo rental UG ist zur Ersatzlieferung oder Nachbesserung nach eigener Wahl berechtigt, wenn der Vertragspartner Unternehmer im Sinne des § 14 BGB ist. Ist der Kunde Verbraucher, so hat er zunächst die Wahl, ob die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgen soll. milo rental UG ist berechtigt, die Art der Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Verbraucher bleibt. (§§ 275 Abs. II und III und 439 Abs. III und 635 Abs. III BGB). D. Schlägt die Nacherfüllung zweimal fehl, kann der Kunde Grundsätzlich nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu. E. Dem Kunden steht daneben kein Schadenersatzanspruch wegen des Mangels zu, wenn der Kunde wegen eines Rechts- oder Sachmangels nach Gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag wählt. Wählt der Kunde nach gescheiterter Nacherfüllung Schadenersatz, verbleibt die Ware beim Kunden, wenn diesem dies zumutbar ist. Der Schadenersatz beschränkt sich auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Sache. Diese Regelung gilt nicht, wenn milo rental UG Vorsatz oder grobes Verschulden oder arglistiges Verschweigen eines Mangels zur Last fallen oder eine Garantie übernommen worden ist. Der Ausschluss des Schadenersatzanspruches gilt nicht für Schäden an Körper und Gesundheit oder bei Verlust des Lebens. F. Die Schadenersatzhaftung von milo rental UG bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und bei der Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen sowie aus unerlaubter Handlung sind auf den typischerweise entstehenden und vorhersehbaren Schaden begrenzt, wenn milo rental UG lediglich leichte Fahrlässigkeit zur Last fällt. Dasselbe gilt, wenn gesetzliche Vertreter, Organe, Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen von milo rental UG handeln und einen Schaden verursachen. Die Schadenersatzhaftung von milo rental UG, einschließlich der Haftung für seine gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen bei der Verletzung von Neben-pflichten wird ausgeschlossen, soweit milo rental UG den Schaden durch leichte Fahrlässigkeit verursacht hat. Die vorstehenden Haftungsbegrenzungen gelten nicht bei Schäden an Körper oder Gesundheit und Verlust des Lebens. G. Der Kunde trägt die Prüf- und Testkosten einschließlich eventuell angefallener Fahrtkosten und Logistikkosten wenn der Kunde einen Mangel an einem Produkt anzeigt und es stellt sich bei der Überprüfung durch milo rental UG bzw. den Geräteherstellern heraus, dass kein Mangelhaftungsfall vorliegt (z.B. Bedienfehler oder Nutzung von Nichtoriginalsoftware). H. milo rental UG übernimmt keine Haftung für Fehler und Schäden und Nutzungsstörungen oder -ausfällen, die aus der Verwendung inkompatibler Geräte oder der Verwendung nicht kommerzieller Software, selbst entworfener Software oder nicht registrierter Software, Schriften, Shareware unmittelbar oder mittelbar verursacht werden. Es gelten die Rechte der jeweiligen Leistungsrechteinhaber. Der Kunde bestätigt durch Auftragserteilung an milo rental UG, dass er die Nutzungsrechte für die eingesetzten Hardwaregeräte und Software besitzt. I. Der Auftraggeber hat vor Aufnahme von Service-, Support-oder Reparaturarbeiten selbständig für seine Datensicherung zu sorgen. Die Datensicherung hat der Kunde auch vor Durchführung von Gewährleistungsarbeiten durch milo rental UG selbständig durchzuführen. milo rental UG übernimmt keine Haftung für Datenverluste. Nach dem Stand der Technik sind Imkompatibilitäten von Softwareprogrammen untereinander und mit Hardware nicht in allen Anwendungsgebieten auszuschließen. J. 1.) Ist der Vertragspartner Unternehmer, beträgt die Verjährungsfrist für alle Mängelhaftungsansprüche gegen milo rental UG ein Jahr ab Ablieferung der Sache bzw. dem in § 447 BGB genannten Zeitpunkt bei einem Versendungsgeschäft. Die vorgenannte Verjährungsfrist gilt nicht soweit milo rental UG grobes Verschulden oder Vorsatz vorwerflich ist, ein bekannter Mangel arglistig verschwiegen oder Körper, Gesundheit verletzt oder der Vertragspartner das Leben verloren hat. 2.) Ist der Vertragspartner von milo rental UG Verbraucher im Sinne des § 13 BGB, so verbleibt es bei den gesetzlichen Verjährungsregelungen der §§ 438,634 a BGB. 3.) Unberührt bleiben in jedem Falle eventuelle von dem Produkthersteller gewährte Garantien und Verlängerungen der Verjährungsfrist für Mängelansprüche. §7 Haftung von milo rental UG A. Ansprüche aus Produkthaftung gegen milo rental UG beschränken sich auf die Benennung des Herstellers oder Vorlieferanten und die Abtretung etwaiger Ansprüche gegen Hersteller, Lieferanten und Importeure. Die Haftungseinschränkungen gelten nicht für Schäden an Körper, Gesundheit und Leben. B. Die Ziffern §5, §6 und §7 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Gewährleistung für die Lieferungen und Leistungen abschließend. §8 Eigentumsvorbehalt A. Von milo rental UG gelieferte Waren bleiben im Eigentum von milo rental UG, solange Forderungen gegen den Kunden aus der Geschäftsbeziehung, gleich welcher Art und welchen Rechtsgrundes, bestehen. Dies gilt auch für die Einstellung von Einzelansprüchen in eine laufende Rechnung. Der Vertragspartner trägt trotz des Eigentumsvorbehalts die Gefahr des Untergangs und der Verschlechterung der Ware. B. Eine Verwendung oder Verarbeitung der gelieferten Ware durch den Vertragspartner oder auf Veranlassung des Vertragspartners erfolgt nach Maßgabe des § 950 BGB für milo rental UG, ohne diese zu verpflichten. Bei Verarbeitung mit dem Vertragspartner gehörenden Gegenständen steht milo rental UG das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu dem Wert der verarbeitenden Gegenstände zur Zeit der Verarbeitung zu. C. Der Vertragspartner tritt milo rental UG bereits hiermit alle Forderungen aus der Veräußerung von Vorbehaltsware einschließlich aller im Eigentum von milo rental UG stehenden Gegenstände mit allen Neben – und Sicherungsrechten einschließlich Wechsel und Schecks, sowie Saldoforderungen im Rahmen des Kontokorrents als Sicherheit für sämtliche Ansprüche von milo rental UG ab. milo rental UG nimmt die Abtretung hiermit an. D. Die Weiterveräußerung ist nur im Rahmen des ordnungsgemäßen Geschäftsverkehrs gestattet. Bei Veräußerung von Waren, an denen milo rental UG das Miteigentum erworben hat, beschränkt sich die Abtretung auf den Forderungsanteil, der dem Miteigentumsanteil von milo rental UG entspricht. Wird die Vorbehaltsware zusammen mit anderen Gegenständen , die milo rental UG nicht gehören, zu einem Gesamtpreis veräußert, so beschränkt sich die Abtretung auf den anteiligen Betrag der von milo rental UG erstellten Rechnung einschließlich Umsatzsteuer für die mit veräußerte Vorbehaltsware. E. Übersteigt der Wert der Sicherheit von milo rental UG die zu sichernde Forderung um mehr als 20 %, so wird milo rental UG auf Verlangen des Vertragspartners insoweit die Sicherheit freigeben. F. Dem Vertragspartner ist die Weiterveräußerung der Vorbehaltsware für den Fall untersagt, wenn und soweit ein wirksames Abtretungsverbot zwischen dem Vertragspartner und seinen Kunden besteht. Solange der Eigentumsvorbehalt von milo rental UG besteht, ist der Vertragspartner nicht berechtigt, die Ware sicherungshalber an einen Dritten zu übereignen und zu verpfänden. Wird die Ware oder der gesondert aufbewahrte Erlös oder die Forderung aus dem Weiterverkauf gepfändet oder in anderer Weise gefährdet, so ist milo rental UG sofort schriftliche Mitteilung zu machen, und zwar unter Beifügung des Pfändungsprotokolls bzw. des Pfändungsbeschlusses. G. Mit einer Zahlungseinstellung infolge der Beantragung oder Eröffnung des Insolvenzverfahrens, eines außergerichtlichen Vergleichsverfahrens, einem Scheck- oder Wechselprotest oder einer erfolgten Pfändung erlischt das Recht zum Weiterverkauf oder der Verarbeitung der Waren und zum Einzug der Außenstände. Danach einhergehende abgetretene Außenstände sind sofort auf einem Sonderkonto anzusammeln. Dieselben Rechte stehen milo rental UG gegenüber dem Vertragspartner zu, wenn dieser seine Zahlungsverpflichtung nicht ordnungsgemäß erfüllt. H. Eine etwaige Warenrücknahme erfolgt immer nur sicherungshalber. Hierin liegt, auch wenn nachträglich Teilzahlungen gestattet werden, kein Rücktritt vom Vertrag. Fremde Eigentumsvorbehalte werden von milo rental UG nicht akzeptiert; ihnen wird hiermit ausdrücklich widersprochen. §9 Zahlungsverzug 1. milo rental UG setzt in seinen Rechnungen regelmäßig eine Zahlungsfrist gemäß § 286 BGB. Mit Ablauf der von milo rental UG gesetzten Zahlungsfrist fällt der Kunde automatisch in Verzug, ohne dass es einer Mahnung bedarf. Mit Verzugseintritt gemäß §§ 286 Abs. I,II, 286 Abs. III BGB kann milo rental UG Verzugszinsen gemäß § 288 BGB von dem Kunden beanspruchen. In jedem Falle kommt der Kunde spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Forderungsaufstellung in Verzug, mit der Folge, dass die Forderung gemäß §§ 288, 247 BGB zu verzinsen ist. Auf den automatisch 30 Tage nach Rechnungserhalt eintretenden Verzug gegenüber Verbrauchern gemäß § 288 Abs. III BGB weist milo rental UG in Rechnungen jeweils besonders hin. 2. Spricht milo rental UG eine zweite oder dritte schriftliche Mahnung aus, so wird jeweils eine Mahnkostenpauschale in Höhe von Euro 10.00 pro Mahnung berechnet. 3. milo rental UG behalten sich das Recht vor, im Falle der Inanspruchnahme von Kredit höhere als die gemäß §§ 286 ff. BGB anfallenden regelmäßigen Verzugszinsen geltend zu machen. §10 Datenschutz Der Vertragspartner ist damit einverstanden, dass ihn Betreffende Daten, soweit sie für die ordnungsgemäße Abwicklung der Aufträge erforderlich sind, von milo rental UG gespeichert werden. §11 Salvatorische Klausel Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und der zu Regelnden Vertragsgrundlage unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt. §12 Schriftform/Mündliche Nebenabreden Der geschlossene Vertrag stellt die abschließende Fixierung der zwischen den Vertragspartnern Getroffenen Vereinbarungen dar. Auf die Ergänzung, Abänderungen oder den Ausschluss dieser Bedingungen, insbesondere dieser Klausel und der vertraglichen Vereinbarungen, werden sich die Vertragsparteien nur berufen, soweit dies schriftlich bestätigt ist. Das Schriftformerfordernis gilt auch für die Befreiung von der Schriftform. §13 Anwendbares Recht/Gerichtsstand A. Es gilt die ausschließliche Anwendung des Rechts der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts als vereinbart. B. Gerichtsstand ist der Firmensitz von milo rental UG soweit der Vertragspartner Kaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder des Privatrechts ist. milo rental UG ist auch berechtigt, einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder des Privatrechts an dessen Geschäftssitz bzw. Wohnsitz zu verklagen. |